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Seile Meterware
Edelstahlseile der 3 lieferbaren Sorten bzw Konstruktioen für unterschiedliche Einsatzbereiche.
Konstruktion 7x7 Mittelweich ( Standard )
Konstruktion 7x19 sehr weich und biegsam
Konstruktion 1x19 steif, hart und zugfest
Drahtseil 7x7 ( halbweich und mittlere Zugfestigkeit somit der Allrounder ) ähnlich DIN 3055
wird aus 7 Litzen zu 7 Strängen verbunden ( 7x7 ) und ist somit sowohl recht flexibel, als auch im mittleren Zugefstigkeitsbreich. ( ca 30% weniger Bruchlast als das 1x19 Seil )
Wird im Bereich Geländerbau als Füllung oder im GaLa Bau als Rankgritter sehr häufig eingesetzt und ist durch seine Eigenschaften ideal als Architekturseil in Verbindung mit Terminals, die sehr gut in der groberen Oberflächenstruktur halten.
Drahtseil 7x19 ( sehr weich mit geringerer Zugfestigkeit ) ähnlich DIN 3060
wird aus 19 Litzen zu 7 Strängen verbunden ( 7x19 ) und ist das leichteste, flexibelste, aber auch empfindlichste Seil der 3 Varianten. ( Bruchlast ca 50% geringer als das 1x19 Seil )
Gut geeignet um kleinere Radien zu biegen und findet Einsatz bei der Verwendung von Seilkauschen oder für laufendes Gut, wie Umlenkrollen Radien.
Biegeradius sollte nicht kleiner als das 15 fache des Seildurchmessers betragen.
Drahtseil 1x19 ( steif und sehr zugfest ) ähnlich DIN 3053
wird aus 19 verdrillten Drähten hergestellt, hat somit einen großen Oberflachenquerschnitt und somit die höchste Bruchlast der 3 Seile.
Ist recht dehnungsarm, hart und somit unflexibel.
Nicht geeignet, um kleinere Radien zu biegen.
Findet z.B. Verwendung bei Abspannarbeiten von z.B. Masten.
Im Brückenbau, als Bowdenzüge und Kettenzug Seil oder auch als Entmistungs Seil.
Achtung bitte Richtlinien und Hinweise beachten bezüglich Belastung
BITTE BEACHTEN !
Alle angebotenen Seile sind aus V4A Edelstahl ähnlich DIN gefertigt, die entsprechenden Bruchlasten finden Sie bei der Seilauswahl.
jedoch sind diese nicht für Hebezwecke als Teil von Hebezeugen oder Lastaufnahmemittel entwickelt und hergestellt und geprüft worden.
Eine Verwendung als Hebezeug, Anschlagmittel oder Lastaufnahmemittel, insbesondere im Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, ist daher nicht zulässig.